Typische Schadensfälle
Auffahrunfälle
Es wird in jedem Fall davon ausgegangen, dass der Auffahrende die vorgegebene Geschwindigkeit nicht eingehalten hat. Alternativ wurde entweder der Sicherheitsabstand nicht eingehalten oder der Auffahrende war unaufmerksam.
Falsches Blinken
Möglich ist, dass ein Vorfahrtberechtigter beispielsweise den rechten Blinker setzt, aber geradeaus weiter fährt. Im Falle der Kollision mit dem einbiegenden Verkehrsteilnehmer, trifft diesen entweder die alleinige oder zumindest überwiegende Schuld. Der Grund liegt darin, dass der Vertrauensschutz erst dann beginnt, wenn der Vorfahrtberechtigte seine Geschwindigkeit zusätzlich verringert und/oder sogar mit dem Einbiegen beginnt. Entscheidet dieser sich dann anders, trifft ihn womöglich die alleine Unfallschuld.
Auf Linksabbieger beim Überholen achten
Biegt man nach links ab, ist man dazu verpflichtet, dies rechtzeitig durch Blinken anzukündigen und sich links einzuordnen. Zusätzlich ist der rückwärtige Verkehr zu beachten. Unmittelbar vor dem Abbiegen, ist dieser ebenfalls zu beachten. Denn im Falle einer Kollision mit einem Überholenden, ist der Linksabbieger zur Teilhaftung verpflichtet, da der Unfall bei doppelter Rückschau nicht eingetreten wäre.
Vorfahrtberechtigte müssen auf ihre Geschwindigkeit achten
Selbst Vorfahrtberechtigte sind zum Anteil an der Haftung verpflichtet, falls sie mit überhöhter Geschwindigkeit fahren oder unangemessen für die Sichtverhältnisse fahren. Dieser Haftungsanteil steigt proportional zur überhöhten Geschwindigkeit und kann womöglich die alleine Haftung mit sich ziehen.
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