Schadensansprüche
- Im Falle Ihrer alleinigen Unfallschuld, werden die Forderungen Ihres Unfallgegners berücksichtigt werden.
- Entstandene Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug werden von Ihnen selbst getragen, außer im Falle einer Vollkaskoversicherung.
- Bei Unfallschuld beider Beteiligten stehen Ihnen nach dem Grad Ihrer Mitschuld folgende Leistungen zu:
- Teilweise Kostenersatz durch die Haftpflichtversicherung des anderen Unfallbeteiligten. Im Falle der alleinigen Schuld des Unfallgegners trägt dessen Haftpflichtversicherung komplett die Ihnen entstandenen Schäden.
KFZ Versicherung nach Automarken