Schadensansprüche

  • Im Falle Ihrer alleinigen Unfallschuld, werden die Forderungen Ihres Unfallgegners berücksichtigt werden.
  • Entstandene Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug werden von Ihnen selbst getragen, außer im Falle einer Vollkaskoversicherung.
  • Bei Unfallschuld beider Beteiligten stehen Ihnen nach dem Grad Ihrer Mitschuld folgende Leistungen zu:
  • Teilweise Kostenersatz durch die Haftpflichtversicherung des anderen Unfallbeteiligten. Im Falle der alleinigen Schuld des Unfallgegners trägt dessen Haftpflichtversicherung komplett die Ihnen entstandenen Schäden.

Anbieter
Die Continentale - Versicherung vergleichen AdvoCard - Versicherung vergleichen AllRecht - Versicherung vergleichen KS Auxilia - Versicherung vergleichen Deurag - Versicherung vergleichen Concordia - Versicherung vergleichen
Leistungen
KFZ Versicherung nach Automarken
Schadensfälle