Personenschäden

Geltend gemacht werden können:

  • Heilungskosten sowie weitergehende Bedürfnisse:
    Insofern sie keine Krankenkasse oder eine andere Stelle übernimmt.
  • Verdienstausfall:
    Sollte trotz der Leistungen von Krankenkasse, Arbeitgeber, Rentenversicherung und Berufsgenossenschaft ein Verdienstausfall entstehen, tritt dieser Fall ein. Darunter fallen auch etwaige Kosten einer sinnvollen Umschulung.
  • Schmerzensgeld:
    Die Höhe der erstatteten Kosten orientiert sich am Verletzungsgrad, Beeinträchtigungen der Erwerbstätigkeit durch Unfälle oder des Krankenhausaufenthaltes oder eingetretener Invalidität. Ebenfalls werden auch Beruf, Alter und Geschlecht bei der Berechnung mit berücksichtigt.
  • Todesfall:
    Zu den zugehörigen Kosten zählen angemessene Begräbniskosten, anfallender Unterhaltsanspruch der Angehörigen und auch im Falle einer getöteten Mutter und Hausfrau der Schadensanspruch aufgrund entgangener Haushaltsführung.

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Schadensfälle