14.10.2009
Schutz der KFZ Versicherung bei abgefahrenen Reifen
KFZ Versicherung schützt auch bei abgefahrenen ReifenLaut dem Beschluss des Oberlandesgerichtes (OLG) Koblenz, bleibt der Versicherungsschutz einer KFZ Vollkaskoversicherung auch im Falle abgefahrener Reifen erhalten. Denn wird festgestellt, dass der Unfall auch mit neuwertigen Reifen nicht zu verhindern gewesen wäre, muss die KFZ Versicherung ihrer Zahlungspflicht nachkommen.
Somit ist die Beschaffenheit der Reifen bei einem Unfall dieser Art laut Richterbeschluss unerheblich und eine Zahlungsverweigerung seitens der KFZ Versicherung nur zulässig, wenn die abgefahrenen Reifen als Unfallursache festgelegt sind.
Somit ist die Beschaffenheit der Reifen bei einem Unfall dieser Art laut Richterbeschluss unerheblich und eine Zahlungsverweigerung seitens der KFZ Versicherung nur zulässig, wenn die abgefahrenen Reifen als Unfallursache festgelegt sind.







