05.10.2009
Zahlungspflicht Ihrer KFZ Haftpflichtversicherung bei Sturmschäden
KFZ Haftpflichtversicherung muss für Sturmschäden aufkommen
Auch für Schäden, die durch einen möglichen Sturm verursacht werden, muss eine KFZ Haftpflichtversicherung aufkommen. Wen beispielsweise ein Anhänger nicht ausreichend gesichert wird, muss die KFZ Haftpflichtversicherung für den entstandenen Schaden aufkommen, falls sich der Anhänger gegebenenfalls löst und gegen ein anderes Fahrzeug prallt.

Diese Form von Fehlverhalten wird laut Gerichten als grob fahrlässig eingestuft, weshalb die Versicherung definitiv für den Schaden aufkommen muss. Von daher sind für gefährdete Fahrzeuge im Vorfeld Sicherungsmaßnahmen zu treffen, um derlei entstandene Schäden zu unterbinden und zu vermeiden.


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