30.09.2009
Kürzung der Schadensansprüche durch KFZ Versicherungen
Häufig gekürzte Leistungen der KFZ Versicherungen
Immer öfter werden seitens der KFZ Versicherungen Schadensansprüche zusammengestrichen und die Beitragserstattung der Geschädigten somit gekürzt. Branchenkenner beziffern, dass sich für die jeweiligen Versicherungsgesellschaften auf diese Weise jährlich Einsparungen von 2 Milliarden Euro ergeben. Unter Anderem werden hierbei die Arbeitskosten nur teilweise anerkannt, keine Ersatzteile erstattet oder bereits kalkulierte Lohnkosten gekürzt.

Schwierig für den Verbraucher wird es bei Gefährdung der Herstellergarantie, wenn womöglich eine günstigere Autowerkstatt durch die Versicherungsgesellschaft empfohlen wird. Jedoch wird davor gewarnt, derlei Vereinbarungen einzugehen und die Reparatur stattdessen in einer Markenwerkstatt durchzuführen, insofern sich das Fahrzeug noch in der Garantiezeit befindet. Bestätigt wird dies sogar durch den Bundesgerichtshof.

Doch nicht jeder Laie durchschaut auf Anhieb sämtliche Versicherungstricks. Aus diesem Grunde empfiehlt es sich, im Falle von Streichungen oder Kürzungen einen Experten zum Zwecke der juristischen Zulässigkeitsprüfung zu konsultieren.


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