29.09.2009
Friständerung für die Hauptfälligkeit Ihrer KFZ Versicherung
Mögliche Änderungen der Hauptfälligkeit der KFZ Versicherung
Mittlerweile werden die Terminänderungen für neu abgeschlossene KFZ Versicherungen immer genauer. So haben verschiedene KFZ Versicherungen angekündigt, nicht mehr den 1. Januar für neue Versicherungsabschlüsse zu wählen, sondern die jeweilige Hauptfälligkeit auf den Tag der Vertragsunterzeichnung zu legen. Da die Vertragsabschlüsse sich so auf das ganze Jahr verteilen, ändert sich parallel der Stichtag für den Wechsel der KFZ Versicherung. Das Datum war bisher der 30. September.

Die HUK-Coburg hält jedoch an dem 1.Januar als Stichtag für die Hauptfälligkeit der KFZ Versicherung fest, um laut Unternehmensauskunft ein Aufrücken in eine höhere Schadensklasse so früh wie möglich zu gewährleisten. Andernfalls könnte laut der HUK-Coburg die Gefahr bestehen, dass Autofahrern ihre Einsparungen erst verspätet zukommen. Mittlerweile liegt der Wert dieser Einsparungen bei 200 Millionen Euro.

Ebenfalls spricht laut HUK-Coburg für den 1.Januar als Stichtag die Transparenz, die durch die vereinheitlichte Hauptfälligkeit ermöglicht wird. Abweichungen könnten laut dem Unternehmen Wettbewerbseinschränkungen mit sich ziehen. Zuspruch für einen einheitlichen Hauptfälligkeitstermin erhält die HUK-Coburg zudem durch die Verbraucherschützer.


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