22.02.2010
Selbstverschuldeter Glätteunfall kann die Versicherung kosten
Bei selbstverschuldetem Glätteunfall geht die Versicherung verlorenLaut Verbraucherportalen wird darauf hingewiesen, dass lediglich Schäden am Fahrzeug des Unfallgeschädigten im Falle eines selbstverschuldetem Glätteunfalls durch die gesetzliche Haftpflichtversicherung übernommen werden. Ist das eigene Fahrzeug geschädigt, greift die Kaskoversicherung.
Die Teilkaskoversicherung übernimmt jedoch nur die Kosten, wenn die Schäden nicht durch Eigenverschulden eingetreten sind. So lässt sich generell festlegen, dass die Teilkaskoversicherung nur für stehende Fahrzeuge gilt. In diesem Fall könnte der Schaden durch Steinschlag oder Hagel entstanden sein. Für den kompletten Schutz im Straßenverkehr ist die Vollkaskoversicherung notwendig. Ist das Fahrzeug neu, ist besonders zu einer Vollkaskoversicherung anzuraten, da hier bereits ein simpler Blechschaden sehr teuer werden kann.
Zudem besteht gerade im Winter durch Glätte und Schnee ein erhöhtes Unfallrisiko. So ist die Unfallstatistik ein gutes Stück höher als im Sommer.
Die Teilkaskoversicherung übernimmt jedoch nur die Kosten, wenn die Schäden nicht durch Eigenverschulden eingetreten sind. So lässt sich generell festlegen, dass die Teilkaskoversicherung nur für stehende Fahrzeuge gilt. In diesem Fall könnte der Schaden durch Steinschlag oder Hagel entstanden sein. Für den kompletten Schutz im Straßenverkehr ist die Vollkaskoversicherung notwendig. Ist das Fahrzeug neu, ist besonders zu einer Vollkaskoversicherung anzuraten, da hier bereits ein simpler Blechschaden sehr teuer werden kann.
Zudem besteht gerade im Winter durch Glätte und Schnee ein erhöhtes Unfallrisiko. So ist die Unfallstatistik ein gutes Stück höher als im Sommer.







