KFZ Teilkaskoversicherung

Wird Ihr Fahrzeug beschädigt oder sogar gestohlen, leistet die KFZ Teilkaskoversicherung Ersatz.

In folgenden Fällen sind Sie durch eine KFZ Teilkaskoversicherung versichert:

  • Raub
  • Diebstahl inklusive Einbruchteilediebstahl
  • Brand oder Explosion
  • Zusammenstoß mit Haarwild während der Fahrt
  • Unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung
  • Glasbruchschäden
  • Marderbiss ohne Folgeschäden
  • Verkabelungsschäden durch Kurzschluss (Schmorschäden)


Selbstverschuldete Unfallschäden werden durch die KFZ Teilkaskoversicherung nicht abgedeckt. Vollkasko Versicherungen dagegen garantieren Ihnen auch für selbstverschuldete Unfälle Rundumschutz.

Zusätzlich zu Ihrer KFZ Haftpflichtversicherung können Sie eine Teilkaskoversicherung abschließen. Um Ihre Versicherungsprämie möglichst niedrig zu halten, wird für gewöhnlich eine Selbstbeteiligung vereinbart, womit Sie im Schadensfall selber einen Festbetrag leisten.

Die zu entrichtenden Jahresbeiträge Ihrer KFZ Teilkaskoversicherung orientieren sich anhand der Typenklassen-Einstufung Ihres PKWs. Im Gegensatz zur KFZ Vollkaskoversicherung wird bei der Teilkaskoversicherung kein Schadenfreiheitsrabatt berücksichtigt. Die Höhe des Betrags orientiert sich am Fahrzeugtyp und an der jeweiligen Regionalklasse, dem Anmeldeort Ihres Wagens.

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Leistungen
KFZ Versicherung nach Automarken
Schadensfälle