KFZ Haftpflichtversicherung

Eine KFZ Haftpflichtversicherung ist eine durch den Gesetzgeber zwingende Verpflichtung, da ein Fahrzeug andernfalls im Straßenverkehr nicht geführt werden darf. Um beim Straßenverkehrsamt eine Zulassung für Ihr Fahrzeug zu erhalten, müssen Sie eine Versicherungsbestätigungskarte vorlegen. Diese wird meist als Doppelkarte bezeichnet.

Der Grundgedanke dieser Pflichtversicherung ist der, dass die Ansprüche eines geschädigten Verkehrsopfers geschützt werden und der Schadenverursacher in der Lage sein muss, für Schäden aufzukommen. Denn besonders im Falle von Personenschäden sind mögliche Entschädigungen meist kompliziert einzuschätzen. Die finanziellen Kapazitäten des Schadenverursachers werden dabei meist überstiegen.

Von daher sind sämtliche, durch den Gebrauch eines Fahrzeuges entstehende, Risiken von Sach-, Personen-, und Vermögensschäden durch eine KFZ Haftpflichtversicherung abgedeckt.

Die räumliche Geltungseinschränkung Ihrer KFZ Haftpflichtversicherung

Ihre KFZ Haftpflichtversicherung ist in ganz Europa gültig. Gegen etwaigen Prämienaufschlag sind auch räumliche Geltungserweiterungen möglich.

Die grüne Karte

Im Falle eines Auslandaufenthaltes wird mit der Internationalen Versicherungskarte (IVK), die im Übrigen auch Grüne Karte genannt wird, der Schutz durch die KFZ Haftpflichtversicherung nachgewiesen. Der Versicherer kann somit das Bestehen der KFZ Haftpflichtversicherung mit den gesetzlich vorgeschriebenen Mindeststummen bescheinigen, jedoch auch höchstens mit den vertraglich vereinbarten Deckungssummen. Diese Mindestdeckungssummen variieren in den EU Ländern. 2,5 Millionen € beträgt die gesetzliche Mindestdeckung im Schadensfall von Personenschäden in Deutschland. Im Falle von Vermögensschäden sind es 50.000 € und bei Sachschäden 500.000 €.

Die Annahme des Antrags

Der Vertragsabschluss ist ein gesetzlicher Zwang, weshalb die Versicherungsgesellschaft nicht das Recht besitzt, die Deckung einer KFZ Haftpflichtversicherung einem potentiellen Kunden zu verweigern. Die einzigen Ausnahmen bilden folgende Punkte:

  • Der Versicherungsnehmer wurde bei der Versicherungsgesellschaft bereits gekündigt. Dies kann aufgrund nicht zeitig gezahlter Prämien sowie arglistiger Täuschung, eines Schadensereignisses, Verletzung der im Vorvertrag enthaltenen Anzeigepflicht oder durch Drohungen des Versicherungsnehmers geschehen sein.
  • Sach- oder Ortsbeschränkungen des Geschäftsplanes der Versicherungsgesellschaft stehen der Vertragsannahme im Wege. Dies kann der Fall sein, wenn sich das Unternehmen vom Leistungsumfang auf einen gezielten Personenkreis oder eine bestimmte Region beschränkt.
  • Der potentielle Kunde möchte den, nach dem Tarif der Versicherungsgesellschaft gegebenenfalls berechneten, Beitragszuschlag nicht bezahlen. Stellt er jedoch einen entsprechenden Antrag, dem der Versicherer nicht innerhalb von zwei Wochen widerspricht, gilt dieser als angenommen


Deckungsumfang

Die durch den Besitz und Gebrauchs eines Fahrzeuges entstehende gesetzliche Schadenersatzpflicht eines Versicherungsnehmers wird durch die KFZ Haftpflichtversicherung übernommen. Sowohl Sach-, Personen-, als auch Vermögensschäden fallen hierunter. Auf Kosten des Versicherungsunternehmens beinhaltet der Versicherungsschutz die Ersetzung berechtigter Ansprüche, die generelle Prüfung der Haftungsfrage, die Übernahme zivilrechtlicher Ansprüche, das Ablehnen von unberechtigten Ansprüchen und die gegebenenfalls notwendige Führung eines Rechtsstreites für den Versicherungsnehmer.

Ob der Versicherungsnehmer für einen Schaden haftbar gemacht werden kann, wird durch die KFZ Haftpflichtversicherung als Erstes geprüft und die Schadensregulierung übernommen, wobei der Versicherungsnehmer nicht mitwirken muss. Unberechtigte Schadensansprüche werden jedoch auch abgewehrt. Nach Abschluss der Schadensregulierung werden dem Versicherungsnehmer die Aufwendungen des Schadenfalls mitgeteilt. Laut den Tarifbestimmungen der KFZ Haftpflichtversicherung hat der Versicherungsnehmer von da an sechs Monate Zeit, um der Versicherungsgesellschaft die Regulierungskosten zu erstatten und so eine Belastung des Schadenfreiheitsrabattes im darauf folgenden Kalenderjahr zu umgehen.

zurück zum Lexikon!

Anbieter
Die Continentale - Versicherung vergleichen AdvoCard - Versicherung vergleichen AllRecht - Versicherung vergleichen KS Auxilia - Versicherung vergleichen Deurag - Versicherung vergleichen Concordia - Versicherung vergleichen
Leistungen
KFZ Versicherung nach Automarken
Schadensfälle