
KFZ Folgeschäden
- Abschleppkosten:
Diese werden für gewöhnlich bis zur nächsten Werkstatt übernommen.
- An- und Abmeldekosten:
Geleistet werden sie inklusive der Kosten für das amtliche Kennzeichen
- Nutzungsausfall:
Je nach Fahrzeugtyp bewegt sich der gängige Tagessatz zwischen 25 und 99 €.
- Mietwagenkosten:
Die Erstattung erfolgt nur unter vorgegebenen Bedingungen komplett. 10% der Mietkosten werden abgezogen, da eigene Betriebskosten so erspart werden. Der Fahrzeughalter ist zudem zur Schadensminderung verpflichtet und sollte eher ein Taxi nehmen, falls die Kosten hierfür günstiger sind. Ebenfalls muss beachtet werden, dass Fahrzeuge zum Normaltarif und nicht zum "Unfallersatztarif" gemietet werden müssen.
- Anwaltskosten:
Beauftragen Sie einen Rechtsanwalt zwecks der Prüfung und Durchsetzung Ihrer Anliegen, müssen die Kosten vom gegnerischen Versicherer zu zahlen.
- Finanzierungskosten:
Für den Fall, dass die Versicherung Ihres Unfallgegners Ihnen keine Kostenübernahme - Erklärung für die Reparatur ausstellt, ist es Ihnen gestattet, einen Kredit aufzunehmen und die hierfür anfallenden Zinsen zurückzuverlangen.
- Kostenpauschale für Briefporto, Telefon und weitere Kosten:
Liegt regionsbedingt ohne Nachweis zwischen 15 und 25 %.
KFZ Versicherung nach Automarken