Keine Ersetzung
- Als Grundregel gilt, dass der Geschädigte finanziell so entschädigt wird, als ob der Schaden nie existiert hätte. Somit darf kein Unfallbeteiligter an einem Unfall zusätzlich etwas verdienen.
- Es können somit keine Krankenhausrechnungen sowohl bei der Kranken- als auch bei der Autoversicherung eingereicht werden
- Zahlt Ihnen die Berufsgenossenschaft bzw. die gesetzliche Rentenversicherung eine Rente, zahlt die Haftpflichtversicherung nur den Unterschiedsbetrag bis zum bisherigen Einkommen.
KFZ Versicherung nach Automarken