Keine Ersetzung

  • Als Grundregel gilt, dass der Geschädigte finanziell so entschädigt wird, als ob der Schaden nie existiert hätte. Somit darf kein Unfallbeteiligter an einem Unfall zusätzlich etwas verdienen.
  • Es können somit keine Krankenhausrechnungen sowohl bei der Kranken- als auch bei der Autoversicherung eingereicht werden
  • Zahlt Ihnen die Berufsgenossenschaft bzw. die gesetzliche Rentenversicherung eine Rente, zahlt die Haftpflichtversicherung nur den Unterschiedsbetrag bis zum bisherigen Einkommen.

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Leistungen
KFZ Versicherung nach Automarken
Schadensfälle