- Reparaturkosten:
Ist der Schaden gering, genügt meist die Einreichung eines Kostenvoranschlages. Im Falle eines größeren Schadens, ist mit dem Versicherer Rücksprache zu halten. - Wertminderung:
Diese wird für gewöhnlich durch einen Sachverständigen ermittelt. - Totalschaden:
Für den Fall, dass eine Reparatur aufgrund der Schadenshöhe nicht sinnvoll wäre, werden die Wiederbeschaffungskosten für ein Ersatzfahrzeug des gleichen Wertes geleistet.







