Fahrzeugschäden

  • Reparaturkosten:
    Ist der Schaden gering, genügt meist die Einreichung eines Kostenvoranschlages. Im Falle eines größeren Schadens, ist mit dem Versicherer Rücksprache zu halten.
  • Wertminderung:
    Diese wird für gewöhnlich durch einen Sachverständigen ermittelt.
  • Totalschaden:
    Für den Fall, dass eine Reparatur aufgrund der Schadenshöhe nicht sinnvoll wäre, werden die Wiederbeschaffungskosten für ein Ersatzfahrzeug des gleichen Wertes geleistet.

Anbieter
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Leistungen
KFZ Versicherung nach Automarken
Schadensfälle